Grundausbildung Arbeitssicherheit im Gleisbereich
Arbeitssicherheit
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nur gestattet, wenn es die Arbeit erfordert. Dabei sind die Sicherheitsregeln zu beachten.
Dieser Kurs richtet sich vorwiegend an Mitglieder von Vereinen, die sich mit dem Unterhalt und der Reinigung von Fahrzeugen beschäftigen, sei das in den eigenen Gleisanlagen oder – sofern ein entsprechender Auftrag besteht – auch in Gleisen von anderen Bahnverwaltungen.
Voraussetzungen
Für diesen Kurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Eine gute gesundheitliche Kondition und normales Hör- und Sehvermögen werden vorausgesetzt.
Grundkurs - Dauer 1/2 Tag
Es werden die folgenden Themen behandelt:
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Grundlagen der Arbeitssicherheit
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Regeln für den Aufenthalt im Gleisbereich
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Umgang mit Gefahren
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Arbeiten neben Fahrzeugen
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Arbeiten an Fahrzeugen
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Mitfahrt auf Fahrzeugen
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Starkstrom
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Allgemeines Verhalten
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Prüfung (Erfolgskontrolle)
Der Kurs findet in Romanshorn statt. Für mehrere Mitglieder eines Vereins kann der Kurs auch im Domizil des Vereins durchgeführt werden.
Prüfung
Nach der bestandenen Prüfung erhalten die Kursteilnehmer den Ausweis mit der Berechtigung zum Betreten der Bahnanlagen zu dienstlichen Zwecken.
Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss erneut eine periodische Prüfung abgelegt werden.
Kursdaten und Kursorte nach Absprache.