Der Rangierlokführer VTE 10a kann innerhalb Bahnhofsteilen und Bahnhofsanlagen mit Anschlussgleisen und in Werkarealen Rangierbewegungen direkt oder indirekt führen.
Der Rangierlokführer A40 ist berechtigt zum Ausführen von Rangierbewegungen in Bahnhöfen und von einfachen Rangierbewegungen auf gesperrten Streckengleisen.
Der Rangierer nach VTE Ai ist berechtigt zum indirekten Führen und Pilotieren von Rangierbewegungen in Bahnhöfen und auf gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Mit der Erweiterung Zugvorbereitung ist der Teilnehmer in der Lage, nach erfolgter Zugbildung die technische und betriebliche Zuguntersuchung durchzuführen.