Ausbildung zum Zugbegleiter nach ZSTEBV
Kursziel Zugbegleiter
Der Reisezugbegleiter ist befähigt, alle Reisezüge zu begleiten und in den erforderlichen Fällen die Abfahrerlaubnis zu erteilen.
Er ist verantwortlich für die Sicherheit und Information der Reisenden und – sofern vom Kunden verlangt – auch für die Kontrolle der Fahrausweise. Bei Störungen und Unregelmässigkeiten organisiert er in Absprache mit dem Lokführer das weitere Vorgehen.
Die Zugvorbereitung wird grundsätzlich durch den Lokführer wahrgenommen. Der Zugbegleiter unterstützt den Lokführer und hilft bei der Bremsprobe.
Voraussetzungen
Die Kursteilnehmer müssen vor dem Kurs eine medizinische Untersuchung durch einen Vertrauensarzt vom Bundesamt für Verkehr (BAV Anforderungsstufe 3) erfolgreich bestehen.
Ergänzungskurs
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die bereits Erfahrungen in der Reisebegleitung haben. Mit der Zusatzausbildung zum Zugbegleiter können sämtliche Reisezüge selbstständig begleitet werden.
Es werden die folgenden Themen behandelt:
-
Repetition Arbeitssicherheit
-
Begleitung der Züge
-
Signale
-
Zugfahrten
-
Abfahrerlaubnis
-
Bremsproben
-
Vorgehen bei Störungen
-
Praxisübungen
-
Theoretische und praktische Fähigkeitsprüfungen
Praxistage und Prüfungen
Nach dem Abschluss der Theorieausbildung erfolgt die schriftliche und mündliche theoretische Fähigkeitsprüfung. Anschliessend finden noch Praxisübungen statt als Vorbereitung auf die praktische Fähigkeitsprüfung. Die Fähigkeitsprüfungen werden durch einen Prüfungsexperten vom BAV abgenommen.
Ausweis für Zugbegleiter
Nach dem Bestehen der Fähigkeitsprüfungen wird ein Ausweis nach ZSTEBV ausgestellt. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss erneut eine periodische Prüfung abgelegt werden.