
Ausbildung zum Rangierlokführer VTE 10a
Rangierlokführer nach VTE 10a
Der Rangierlokführer VTE 10 kann innerhalb in Anschlussgleisen und in Werksarealen Rangierbewegungen direkt und indirekt führen. Bahnhofsteile sowie Bahnhofsanlagen dürfen nur befahren werden, wenn ein spurbewirkter Flankenschutz (z.B. Schutzweiche) gegen alle Gleisen vorhanden ist, in denen Zugfahrten möglich sind.
Der Rangierlokführer VTE10a darf Rangierbewegungen nur in dem entsprechend bezeichneten Rayon ausführen.
Voraussetzungen
Die Kursteilnehmer müssen vor dem Kurs eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung durch einen Vertrauensarzt vom Bundesamt für Verkehr (Anforderungsstufe 1) erfolgreich bestehen.
Kursdauer
Die Kursdauer richtet sich nach den örtlichen Anlagen und Einrichtungen der Anschlussgleise oder Werkareale.
Es werden die folgenden Themen behandelt:
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Gesetzliche Grundlagen
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Arbeitssicherheit
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Grundlagen Rangierdienst
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Signale je nach Örtlichkeit
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Kommunikation
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Kuppeln und Entkuppeln der Fahrzeuge
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Anforderung und Zustimmung
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Fahrt der Rangierbewegung
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Störungen
Neben der Theorieausbildung finden auch Praxistage statt.
Bescheinigung
Nach Abschluss der Ausbildung findet eine theoretische und praktische Fähigkeitsprüfung durch einen Prüfungsexperten statt.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Ausweis mit dem Plan der zu befahrenden Anlagen.
Kursdaten
Die Kursdaten finden nach Vereinbarung statt.
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten richten sich nach dem Aufwand. Nach Wunsch erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.