Ausbildung zum Rangierlokführer VTE 10a
Kursziel Rangierlokführer
Der Rangierlokführer VTE10a kann innerhalb Bahnhofsteilen und Bahnhofsanlagen mit Anschlussgleisen und in Werkarealen Rangierbewegungen direkt oder indirekt führen.
In jedem Fall muss ein spurbewirkter Flankenschutz (z.B. Schutzweiche) gegen alle Gleise vorhanden sein, in denen Zugfahrten möglich sind.
Der Rangierlokführer VTE10a darf Rangierbewegungen nur in dem entsprechend bezeichneten Rayon ausführen.
Voraussetzungen
Die Kursteilnehmer müssen vor dem Kurs eine medizinische Untersuchung durch einen Vertrauensarzt vom Bundesamt für Verkehr (BAV Anforderungsstufe 1) erfolgreich bestehen.
Grundkurs- Dauer 3 Tage
Es werden die folgenden Themen behandelt
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Gesetzliche Grundlagen
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Arbeitssicherheit
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Grundlagen Rangierdienst
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Signale im Rangierdienst
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Kommunikation
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Kuppeln und Entkuppeln der Fahrzeuge
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Anforderung und Zustimmung
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Fahrt der Rangierbewegung
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Funktion der Bremsen
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Störungen
Die Kurse finden an Einzeltagen (vorwiegend Samstage) oder – sofern gewünscht – auch im Blockunterricht statt.
Praxistage/Prüfung
Nach Abschluss der Theorieausbildung erfolgen noch 2 Praxistage auf der Anlage und mit den Fahrzeugen des Kunden.
Nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung. Abnahme der Prüfung durch einen Prüfungsexperten des BAV.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Ausweis mit einem Plan des zu befahrenden Rayons.
Theorie in Romanshorn oder in Olten oder beim Kunden, Praxis beim Kunden im entsprechenden Rayon.